Schulordnung und Gebührenordnung

Schulordnung (als PDF)

Diese Schulordnung sichert die äußere Voraussetzung eines ordnungsgemäßen organisatorischen und schulischen Ablaufs und ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages.
  1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Sie wird bei minderjährigen Teilnehmern vom Erziehungs- berechtigten unterschrieben und wird durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Die Aufnahme kann zu jedem Monatsersten erfolgen, richtet sich aber nach den freien Unterrichtsplätzen.
  2. Die/der Schüler/in verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und an den gestellten Aufgaben nach bestem Vermögen zu arbeiten.
  3. Das Schulgeld richtet sich nach der Gebührenordnung. Diese ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Das Schulgeld ist als Jahresbeitrag festgesetzt und quartalsweise
    (zum 15. des 2. Monats im Quartal) durch Bankeinzug zu zahlen.
  4. Das Schuljahr richtet sich nach der hessischen Ferienordnung. Das Geschäftsjahr ist das
    Kalenderjahr. Maßgeblich für die Regelung beweglicher Ferientage ist die Regelung der Stadt Dreieich.
  5. Die Kündigung kann beiderseits nur schriftlich zum 31. März und zum 30. September, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen im Voraus, erfolgen.
  6. Bei Umzug (Nachweis) oder längerer Krankheit (Attest) kann der Schüler mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist innerhalb des Schuljahres abgemeldet werden.
  7. Gebührenermäßigung kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Nachweis der Bedürftigkeit erbracht wird.
  8. Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird sich die Schulleitung um eine Ersatzkraft bemühen oder versuchen, den Unterricht nachzuholen. Ein Anspruch auf Nachholung der krankheitsbedingt ausgefallenen Stunden besteht nicht. Werden mehr als 4 Unterrichtseinheiten innerhalb eines Jahres nicht erteilt, besteht Anspruch auf Gebührenrückerstattung.
    Vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden sind gebührenpflichtig
  9. Bei durch höhere Gewalt verursachtem Unterrichtsausfall erfolgt keine Gebührengutschrift. 2
  10. Ein Schüler kann vom Unterricht ausgeschlossen werden bei: unregelmäßigem
    Unterrichtsbesuch, ungehörigem Benehmen und Nichtzahlen der Gebühren. Die Berechnung der Gebühren erfolgt bis zum Ausschlußtermin. In schwierigen Fällen kann der Ausschluß fristlos erfolgen.
  11. Ein Lehrerwechsel kann nur schriftlich beantragt werden.
  12. Bei Unterrichtsaufnahme sind Absprachen mit dem Fachlehrer wegen der Anschaffung eines geeigneten Instruments ratsam.
  13. Öffentliche Auftritte der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben in den von der Musikschule unterrichteten Fächern sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden.
  14. Beschwerden sind der Schulleitung persönlich oder schriftlich zu unterbreiten.
  15. Vereinbarungen mit Lehrkräften, die den Unterrichtsvertrag betreffen, haben keine Rechtskraft.
  16. Durch eine gute Zusammenarbeit von Eltern, Dozenten und Schulleitung soll eine bestmögliche individuelle Betreuung im Rahmen des Strukturplans der Musikschule gewährleistet werden.
Erfüllungsort ist Dreieich und Gerichtsstand Langen.

Gebührenordnung €

(Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft)

Leihgebühren für Instrumente: 1. -6. Monat = ab 15 €/Monat, ab dem 7. Monat = ab 30,-€/Monat
Dauer Gruppengröße mtl. Teilbetrag Quartalsabbuchung Jahresgebühr effekt. Einzelpreis - bei 37 Wochen-Std
30 min
1
52,--
156,--
624,--
16,86
 
2
34,--
102,--
408,--
11,02
 
3-4
27,--
81,--
324,--
8,75
 
5-8
22,--
66,--
264,--
7,13
45 min
1
78,--
234,--
936,--
25,29
 
2
51,--
153,--
612,--
16,54
 
3-4
40,50
132,--
528,--
14,27
 
5-8
33,--
99,--
396,--
10,70
60 min
1
104,--
312,--
1.248,--
33,72
 
2
68,--
204,--
816,--
22,05
 
3-4
54,--
162,--
648,--
17,51
 
5-8
44,--
132,--
528,--
14,27
MFE / MGA
max. 15
21,--
63,--
252,--
6,81
Eltern / Kind  
16,--
48,--
192,--
5,18

Chor

                           11,--                          33,--                         132,--                             3,56

Ermäßigungen:
für das 2. Unterrichtsfach (oder das 2. Familienmitglied) 20%

für das 3. Unterrichtsfach (oder das 3. Familienmitglied) 30%
für das 4. Unterrichtsfach (oder das 4. Familienmitglied) 40%
für das 5. Unterrichtsfach (oder das 5. Familienmitglied) 50%


Die jeweils höchste Unterrichtsgebühr wird zu 100% berechnet.
Die anderen Gebühren werden in absteigender Folge der Gebührenhöhe ermäßigt.

Leihinstrumente: 1.bis 6 Monate -15,- € / Monat, ab 7. Monat 30,-€ / Monat

 

Info zur Rechnung:

Eine Rechnung gilt, sofern Sie keine Unterrichtsänderung oder Kündigung vornehmen, bis einschließlich Dezember des aktuellen Jahres. Sie sehen die für das komplette Jahr zu zahlende Summe und darunter aufgeteilt die vier Quartalszahlungen mit den vier Zahlungsterminen und der jeweiligen Summe für jedes Quartal.

Die Gebühren werden zu diesen Terminen von Ihrem Konto eingezogen.

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